OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07 (2024)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 2315; ; BGB § 2315 Abs. 1

  • IWW
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Pflichtteilsanspruch - Aufrechnung mit Gegenforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Hilfsaufrechnung des Beklagten - schlüssige Behauptung einer Anrechungsbestimmung - Darlegungslast für Anspruch auf Darlehensrückzahlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuches wegen Scheiterns der Klage aufgrund von hilfweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen; Weitgehende Angleichung von Unbemittelten und Bemittelten bei Anwendung der Bestimmungen über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Der Prozeßbevollmächtigte der Antragsgegnerin hat hierbei verkannt, daß es auf seine insoweit erhobenen Einwendungen für die nach dem Beschluß vom 16. August 2007 zu treffende Entscheidung des Landgerichts über das Prozeßkostenhilfegesuch des Antragstellers bereits deshalb nicht ankommen konnte, weil das Landgericht insoweit in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 2 ZPO bei unveränderter Sachlage an die dem Beschluß vom 16. August 2007 zugrunde liegende rechtliche Beurteilung gebunden war (vgl. BGHZ 51, 131 [135]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 572, Rdn. 21).

    Auch der beschließende Senat ist, da er nunmehr erneut als Beschwerdegericht mit der Sache befaßt ist, bei seiner vorliegenden Entscheidung an die von ihm in seinem Beschluß vom 16. August 2007 vertretene, der damaligen Aufhebung und Zurückverweisung zugrunde liegende Auffassung gebunden (vgl. GmS-OGB BGHZ 60, 392 [396]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/ Reichold, a.a.O.).

  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, darf dann, wenn sich ein Beklagter - wie hier - nur hilfsweise durch Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen verteidigt, die Klage wegen der sonst unbestimmten Rechtskraftwirkung der Entscheidung nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die Klageforderung sei, wenn sie überhaupt begründet sein sollte, "jedenfalls" durch Aufrechnung erloschen (vgl. RGZ 167, 257 [258 f.]; BGHZ 80, 97 [99]; BAGE 11, 346 [350]; Senat, NJW-RR 1992, 258 [260] mit weit.

    Entsprechend darf auch, wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 258 [260]), Prozeßkostenhilfe für eine Klage nicht mit der hier vom Landgericht gegebenen Begründung versagt werden, daß die Klage im Ergebnis jedenfalls an der (den) hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung(en) scheitern werde.

  • OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04

    Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Dafür, daß der Erblasser eine solche Bestimmung getroffen hätte, streitet auch selbst bei höheren Zuwendungen kein Anscheinsbeweis (vgl. OLG Köln [12. Zivilsenat], Erbrecht effektiv 2006, 19 ff.; OLG Koblenz, ZERB 2006, 130; beide hier zitiert nach juris).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Die Angabe näherer Einzelheiten ist dagegen nur dann erforderlich, wenn diese Einzelheiten, etwa im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners oder auf bestimmte Tatbestandsmerkmale des maßgeblichen Rechtssatzes, für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 127, 354 [358]; BGH NJW 1999, 2887 [2888]).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80

    Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung

  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 470/58

    Klageforderung - Erlöschen durch Eventualaufrechnung - Wiederholte vorbehaltlose

  • OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86
  • RG, 02.09.1941 - VII 29/41

    1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393

    OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07 (2024)

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